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   OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19   

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OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19 (https://dejure.org/2020,2105)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.02.2020 - 12 U 1134/19 (https://dejure.org/2020,2105)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 12 U 1134/19 (https://dejure.org/2020,2105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Überholer vor Baustellenampel versus Linksabbieger - keine zwingende Mithaftung des Überholers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVO § 9
    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Mithaftung des überholenden Motorradfahrers, wenn Auto plötzlich ausschert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision mit einem eine Kolonne überholenden Motorrad

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem eine Kolonne überholenden Motorrad

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 349
  • MDR 2020, 483
  • NZV 2020, 529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Ob diese tatsächlich für eine Instandsetzung eingesetzt werden, liegt in der Disposition des Geschädigten (vgl. BGHZ 66, 239 ).

    Da er am Schadensfall nicht verdienen darf, ist in einem solchen Fall sein Anspruch der Höhe nach durch die Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzt (vgl. BGHZ 66, 239 ).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Ein Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten ohne Berücksichtigung des Restwerts besteht selbst dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug im beschädigten, aber noch verkehrstauglichen Zustand weiterbenutzt (vgl. BGHZ 168, 43 ).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist insoweit im Regelfall ein Zeitraum der Weiternutzung von sechs Monaten erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. BGHZ 168, 43 ).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Der Geschädigte ist aufgrund der nach anerkannten schadensrechtlichen Grundsätzen bestehenden Dispositionsfreiheit grundsätzlich auch in der Verwendung der Mittel frei, die er vom Schädiger zum Schadensausgleich beanspruchen kann (vgl. BGH, VersR 1989, 1056 f. m.w.N.).

    Es bleibt vielmehr ihm überlassen, auf welche Weise er sein Fahrzeug wieder instandsetzt (vgl. BGHZ 54, 82, 86; BGH, VersR 1989, 1056 m.w.N.; VersR 1992, 710 ).

  • KG, 30.01.1995 - 12 U 2820/93

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier eine Fahrzeugkolonne überholender

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Ohne Hinzutreten von besonderen Umständen, die für ein unmittelbar folgendes Ausscheren sprechen, muss der eine Fahrzeugkolonne Überholende nicht damit rechnen, dass ein in der Kolonne befindliches Fahrzeug unvermittelt nach links ausschert (BGH, Urteil vom 23.09.1986, Az.: VI ZR 46/85, NJW 1987, 322 - 323; KG Berlin, Urteil vom 30.01.1995, Az.: 12 U 2820/93, NZV 1995, 359 - 360; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO , Rz. 34, 35).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Es bleibt vielmehr ihm überlassen, auf welche Weise er sein Fahrzeug wieder instandsetzt (vgl. BGHZ 54, 82, 86; BGH, VersR 1989, 1056 m.w.N.; VersR 1992, 710 ).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Er bleibt es auch in dem Spannungsverhältnis, das durch den Interessengegensatz zwischen ihm und dem Schädiger bzw. dessen Versicherer besteht (vgl. BGHZ 143, 189, 194).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    In diesem Fall gibt er sein Integritätsinteresse auf und realisiert durch den Verkauf den Restwert seines Fahrzeugs mit der Folge, dass er sich diesen grundsätzlich anrechnen lassen muss (vgl. BGH, NJW 2005, 2541 ).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Es bleibt vielmehr ihm überlassen, auf welche Weise er sein Fahrzeug wieder instandsetzt (vgl. BGHZ 54, 82, 86; BGH, VersR 1989, 1056 m.w.N.; VersR 1992, 710 ).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 46/85

    Unabwendbarkeit eines Unfalls beim Überholen nach Ende eines Überholverbotes;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Ohne Hinzutreten von besonderen Umständen, die für ein unmittelbar folgendes Ausscheren sprechen, muss der eine Fahrzeugkolonne Überholende nicht damit rechnen, dass ein in der Kolonne befindliches Fahrzeug unvermittelt nach links ausschert (BGH, Urteil vom 23.09.1986, Az.: VI ZR 46/85, NJW 1987, 322 - 323; KG Berlin, Urteil vom 30.01.1995, Az.: 12 U 2820/93, NZV 1995, 359 - 360; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO , Rz. 34, 35).
  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19
    Allein der Umstand, dass der Kläger eine Kolonne von mehreren Fahrzeugen überholt hat, begründet noch keinen solchen Verstoß (so auch OLG Rostock, Urteil vom 23. Februar 2007 - 8 U 39/06 -, juris).
  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Eine unklare Verkehrslage besteht nur, wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was Vorausfahrende jetzt sogleich tun werden (OLG Koblenz, Urteil vom 10. Februar 2020 - 12 U 1134/19, Rn. 29, juris mwN; Senat, Urteil vom 21. September 2000 - 14 U 252/99, Rn. 4, juris).

    So muss der Überholende nicht damit rechnen, dass ein in der Kolonne befindliches Fahrzeug unvermittelt nach links ausschert, solange keine besonderen Umstände hinzutreten, die für ein unmittelbar folgendes Ausscheren sprechen (OLG Koblenz, Urteil vom 10. Februar 2020 - 12 U 1134/19, Rn. 29; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2018 - 1 U 155/17, Rn. 45 f., juris; OLG München, Urteil vom 24. Februar 2017 - 10 U 4448/16, Rn. 7, juris; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 5 StVO, Rn. 34 jew. mwN).

    Demgegenüber kann eine überwiegende (alleinige) Haftung des Linksabbiegers angenommen werden, wenn es sich um ein zulässiges und verkehrsgerechtes Überholen handelt (keine unklare Verkehrslage) und der Linksabbieger gegen seine (doppelte) Rückschaupflicht verstoßen hat (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10. Februar 2020 - 12 U 1134/19, Rn. 22 ff., juris; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 27. Aufl. 2022, StVO § 5 Rn. 69a; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Aufl., Rd. 168, 170, 171, 173 mwN).

  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Der Überholende braucht aber bei Fahrzeugen, deren Fahrtrichtungsanzeiger er sehen kann, mangels Anzeige nicht mit einem plötzlichen Ausscheren zu rechnen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2020 - 12 U 1134/19, juris, Rn. 22).
  • LG Arnsberg, 25.11.2020 - 2 O 534/17
    Kommt es - wie vorliegend - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen mit einem links überholenden Fahrzeug zu einer Kollision, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers (OLG Hamm, Hinweisbeschl. v. 04.05.2020, Az.: 7 U 29/19; OLG Koblenz, Urt. v. 10.02.2020, Az.: 12 U 1134/19; KG, Urt. v. 12.07.2010, Az.: 12 U 177/09 und Urt. v. 07.10.2002, Az.: 12 U 41/01).
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